Umsetzung der Corona-Schutzmaßnahmen
Liebe Gäste der Landerermühle
wir sind beauftragt sie auf folgende Richtlinien hinzuweisen
- liegen Symptome einer akuten Atemwegserkrankung jeglicher Schwere oder Fieber vor, somit ist eine Anreise oder eine Bewirtung nicht möglich
- das Abstandsgebot von mindestens 1,5 m ist einzuhalten
- eine Mund-Nasen-Bedeckung ist einzuhalten, ausgenommen am Tisch